29. Oktober 2025

Deutschland macht mobil! – Ep. 2: Putins völkerrechtswidriger Angriffskrieg

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99 ZU EINS

Deutschland macht mobil

Folge 2: Putins Angriffskrieg

Wann immer bei uns vom Krieg in der Ukraine die Rede ist, wird mit größter Selbstverständlichkeit von „Putins Angriffskrieg“ gesprochen: keine Nachrichtenmeldung, kein Zeitungsartikel und auch kein Streitgespräch kommt ohne diese Kennzeichnung aus. Wir wollen in der heutigen Folge dieses Sprachdenkmal auf den theoretischen Prüfstand stellen. Immerhin will man sich damit ja eine objektive Eigenart dieses Krieges erklären. Die soll sich aus der Antwort auf die Frage „Wer hat angefangen?“ ergeben. Dafür soll man sich den vorher bestehenden Zustand ungefähr so vorstellen, dass zwei Staaten nebeneinander friedlich vor sich hingelebt haben. Diesen Frieden hat dann eine der beiden Seiten unprovoziert gebrochen und durch das gewalttätige Gegenteil ersetzt, eben Krieg. Ein nachvollziehbaren, guten Grund kann es dafür nicht geben – im Unterschied zur kriegerischen Gegenwehr des angegriffenen Staates, die man sich als gerechtfertigte, erzwungene Selbstbehauptung vorstellen soll.

In dieser Logik ist für die deutsche Mehrheitsmeinung glasklar, dass Russland die Ukraine unprovoziert überfallen hat und deshalb alleine schuld am Krieg ist. Alleine bei Russland entdeckt man den staatlichen Machtwillen, der sich souverän gegen den ukrainischen wendet. Der wird dann sogar Russlands Imperialismus genannt, ohne dass man sich damit zum marxistischen Verdachtsfall macht. Dagegen muss sich die Ukraine selbstverständlich als unschuldiges Opfer verteidigen. Alle kriegerische Gegenwehr des souveränen ukrainischen Machtwillens ist eine Reaktion auf die Aggression und dient alleine dem Schutz der ukrainischen Bevölkerung. Das findet jeder unglaublich einleuchtend.

Stutzig machen könnte einen allerdings schon, dass man mit derselben Logik das russische Eingreifen genau so gut als Reaktion auf ukrainische Angriffen erklären kann, wenn man sich auf die Seite Russlands schlägt. Man muss dafür nur den Anfang des Krieges noch weiter zurücklegen, schon ist der Angriff auf die Ukraine eine Reaktion auf „die willkürlichen Massaker des Kiewer Regimes an der Zivilbevölkerung des Donbas“. Oder man lässt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine schon mit der Annexion der Krim 2014 beginnen, wie es mittlerweile in der westlichen Öffentlichkeit üblich ist. Das macht das Schuldermittlungsverfahren allerdings auch nicht besser, denn die Antwort auf die kindische Frage: „Wer hat angefangen?“ begründet gar nichts. Die Frage lebt von der vorher bestehenden eigenen Parteilichkeit für eine der beiden Seiten, die sie doch angeblich begründen soll. Sie taugt für nichts anderer als die Delegitimierung der Nation, die man zum Feind erklärt hat und zur Rechtfertigung der favorisierten Kriegspartei. Es ist zudem überhaupt nicht hilfreich, sich einen Krieg zwischen zwei Staaten nach dem Schema Aktion und Reaktion erklären zu wollen. Die kriegerische Gewalt der einen Partei folgt nie als quasi automatische Folge der vorausgehenden Gewalt der anderen Partei. Die Antwort folgt immer aus ihrem politischen Programm und dem müsste man sich auf beiden Seiten zuwenden, wenn man sich einen Krieg erklären will.

Auch wenn man dem Begriff Angriffskrieg noch das Attribut völkerrechtswidrig hinzusetzt, kommt man der Objektivität, die man damit doch eigentlich beansprucht, keinen Deut näher. Demzufolge sei Russlands Krieg eindeutig völkerrechtswidrig, da es vorher von der Ukraine nicht bedroht worden sei. Ob man allerdings im Fall Russlands die militärische Aufrüstung der Ukraine durch die USA als unmittelbar bevorstehende Bedrohung definiert; oder im Fall Israels die mögliche Erhöhung der iranischen Urananreicherung von 60% auf 90% als unmittelbar bevorstehende Gefahr auffasst, verdankt sich nichts anderem als der Voreingenommenheit gegenüber der jeweiligen Seite und nicht der viel beschworenen „Klarheit“ des Völkerrechts.

Und zu guter Letzt kann man auch die Behauptung nicht stehen lassen, dass es sich um „Putins Krieg“ handelt. Natürlich hat Wladimir Putin als Oberbefehlshaber den Befehl zum Krieg für seine Truppen erteilt, aber das ist ja auf der ukrainischen Seite nicht anders. Auch da hat Wolodymyr Selenskyj sein Volk zu den Waffen befohlen. Das darf man aber auf keinen Fall „Selenskyjs Krieg“ nennen, die militärische Gegenwehr der Ukraine soll man als Widerstandskampf des angegriffenen ukrainischen Volks zusammen mit seinem Präsidenten auffassen. Es wird allergößten Wert auf das verlogene Gleichheitszeichen zwischen Volk und seiner Führung gelegt, die es in den Krieg schickt. Das Gegenteil soll im Falle Russland vorliegen: hier spricht derselbe Tatbestand, dass die Führung ihr Volk in den Krieg schickt, für einen Gegensatz von Volk und Führung. Die Betonung der alleinigen Urheberschaft des Autokraten Putins im Kontrast zum Überlebenskampf des ukrainischen Volkes ist nichts als ein weiterer Beitrag für die Delegitimierung von Russlands Krieg, die vorher schon feststand. Was lässt sich als Ergebnis festhalten: Mit den 3 Attributen hat man nichts über den Inhalt des Ukraine-Krieges erfahren – außer 3 Varianten von Delegitimierung der einen Kriegspartei.

Man mag ja Russland auf diese schlechte Art und Weise kritisieren, weil man etwas gegen seinen Krieg in der Ukraine hat. Man sollte sich dann allerdings schon darüber im Klaren sein, dass man die selben Argumente von deutschen Politikern zu hören bekommt als Rechtfertigung ihres eigenes Kriegsprogramms. Aus dem Munde des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz klingt das 5 Tage nach Kriegsbeginn so: „Mit dem Überfall auf die Ukraine hat der russische Präsident Putin kaltblütig einen Angriffskrieg vom Zaun gebrochen. Aus einem einzigen Grund: Die Freiheit der Ukrainerinnen und Ukrainer stellt sein eigenes Unterdrückungsregime in Frage. Das ist menschenverachtend. Das ist völkerrechtswidrig. Das ist durch nichts und niemanden zu rechtfertigen.“ (O. Scholz, 27.02.22 www.bundestag.de) Die von Herrn Scholz zur Schau getragene Abscheu vor diesem Krieg ist allerdings nur eine sehr bedingte. Ob er diesen Krieg zum Angriffskrieg erklärt und den israelischen Überfall auf den Libanon eben nicht, das ergibt sich jeweils nur aus seiner praktischen Parteilichkeit für Israel bzw. der praktizierten Feinschaft gegen Russland. Wenn Politiker einen Krieg als Angriffskrieg definieren, dann ist das immer der Auftakt, sich in diesen Krieg einzumischen, um die eigenen Interessen durchzusetzen. Immerhin hat Olaf Scholz in der selben Rede das bis dato größte Aufrüstungsprogramm für Deutschland und die fortwährende militärische Unterstützung der Ukraine angekündigt. Und dass deutsche Politiker keine Berührungsängste damit haben, wie 1999 zusammen mit der NATO die Republik Jugoslawien anzugreifen oder wie kürzlich Israels Angriff auf den Iran als notwendige Drecksarbeit zu bezeichnen, ist nicht Zeichen für ihre Doppel-Moral. Die Definition Angriffskrieg durch einen regierenden Politiker ist nie etwas anderes als die Ankündigung, diesen Krieg nicht zu dulden und sich mehr oder weniger einzumischen.

Und wenn sich deutsche Politiker lauthals aufs Völkerrecht berufen und den Krieg Russlands als verbotenen Angriffskrieg verurteilen, dann bemühen sie nicht nur um eine öffentliche Delegitimierung Russlands. Wenn sich Staaten gegeneinander das Völkerrecht in Anschlag bringen, dann ist man endgültig bei ihrem Ringen um internationale Zustimmung zu ihren Gewaltaffären gelandet bzw. dem diplomatischen Geschacher um eine dagegen gerichtete Frontbildung. Das ist kein Missbrauch des Völkerrechts, denn das haben sich die Staaten ja selber gegeben und das ist deswegen so verbindlich, wie sie es für sich verbindlich machen. Sie haben sich mit dieser angeblichen zivilisatorischen Errungenschaft auch nicht gegenseitig das Krieg führen verboten. Sondern nur Angriffs-Kriege, bei denen eine Bedrohung durch den angegriffenen Staat nicht unmittelbar bevorsteht. Die Entscheidung, ob das jeweils vorliegt, hängt konsequenterweise davon ab, inwiefern man den Rest der Staatenwelt hinter seinen Standpunkt versammeln kann. Diese Wahrheit konnte man im Zusammenhang des israelisch-amerikanischen Angriffs auf den Iran in deutschen Zeitungen nachlesen, nur nennen es die studierten Völkerrechtler dann vornehm „Staatenpraxis“.

In der nächsten Folge soll es um die Schaffung und Pflege des Feindbilds Russland durch die deutschen Politiker gehen.

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